Es ändert sich etwas bei der aktuellen Fernsehversorgung

Die ARD stellt im Januar 2021 die Satellitenverbreitung ihrer Gemeinschaftsprogramme in SD-Bildauflösung auf Astra aus Kostengründen ein. Die betroffenen Programme Das Erste, tagesschau24, ONE und ARD-alpha, ebenso der europäische Kulturkanal ARTE, sind dann nur noch in HD-Bildqualität über Astra zu empfangen. Der geplante Termin für die SD-Abschaltung ist der 12. Januar 2021.

Noch nicht bekannt ist, ob auch die Dritten Programme der ARD und Gemeinschaftssender wie KI.KA, 3sat und Phoenix die Abschaltung vornehmen oder dies erst zu einem späteren Zeitpunkt planen.

Zwar betrifft die Entscheidung nur die Satellitenausstrahlung – bei den anderen Verbreitungswegen gibt es bisher keine Ankündigungen zu geplanten Änderungen –, allerdings beziehen die meisten Kabelnetzbetreiber ihre öffentlich-rechtlichen Programme via Satellit. Nur wenige Anbieter sind in der Lage, sich die Programme direkt beim sogenannten ARD-Stern in Frankfurt über Datenleitungen abzuholen.

Mittlerweile sind sicherlich mehr als 22 Millionen Smart-TV in den Haushalten vorzufinden, aber was passiert, wenn Mieter ein älteres TV-Gerät nutzen? Welche Verträge zwischen Wohnungsunternehmen und Netzbetreiber regeln eine Standard-Digital-Abschaltung? Ähnlich wie bei der Analog-Abschaltung bedarf es hier kurzfristig einvernehmlicher Regelungen und abgestimmter Informationen, sonst bleibt der ein oder andere Bildschirm dunkel!

Bei den Privatsendern RTL, Pro7 und SAT 1 liegt eine SD-Abschaltung noch in weiter Ferne, andernfalls drohten hohe Reichweitenverluste und damit stark rückläufige Werbeeinnahmen. Die Mediengruppe RTL Deutschland verlängerte kürzlich ihren Vertrag mit Satellitenbetreiber SES für die unverschlüsselte SD-Verbreitung ihrer Free-TV-Sender bis 2024. Auch ProSiebenSat.1 hat bekanntgegeben, mit ASTRA einen langfristigen Vertrag zur Fortführung der unverschlüsselten SD-Verbreitung abgeschlossen zu haben.

Hier ist erst mit einer Änderung zu rechnen, wenn HDTV generell SDTV ablösen sollte und Ultra HD (4K) zum entgeltpflichtigen Angebot wird.

Als Beratungsunternehmen unterstützen wir Sie gerne bei der Lösung und Regelung dieses Themas.

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