Metering 2.0
Das Zusammenspiel von HKVO (HeizkostenV), GEG (Gebäudeenergiegesetz), MSBG (Messstellenbetriebsgesetz) & Co. bringt neben gestiegener Anforderungen auch neue Möglichkeiten für die Immobilienwirtschaft mit sich.
Vor dem Hintergrund einer integrierten digitalen Servicestrategie (Metering 2.0) können heute mögliche Synergien mit Maßnahmen des Metering, Submetering und der Digitalisierung des Heizungskellers genutzt werden.
Im Detail wurden mit der Novellierung der HeizkostenV die Weichen für ein Zusammenwachsen von Metering von Strom und Gas und Wärme auf Hausanschlussebene gestellt.
Seit der Novellierung der (HeizkostenV) 12/21 werden fernauslesbare Messgeräte, die Interoperabilität bei den Funkprotokollen und die mögliche Anbindung der Messgeräte an ein Smart-Meter-Gateway ermöglichen, gefordert. Dadurch entstehen zusätzliche Anforderungen an Messdienstleister, die ggf. zu neuen Abrechnungspositionen führen und im Umkehrschluss die Kosten für Mieter erhöhen.
Alle Anforderungen an den Heizungskeller der Zukunft sind im Gebäudeenergiegesetz (GEG) verankert. Es stellt neue und verschärfte Anforderungen an die Prüfung und Optimierung von Heizungsanlagen. Insbesondere die Paragrafen 60a-c beschreiben die verpflichtenden Maßnahmen für die Immobilienwirtschaft und geben feste Zeiträume für die Umsetzung. So muss unter anderem ab 2027 die Heizungsprüfung einer Heizungsanlage erfolgen (§ 60b) und bei Häusern mit mehr als sechs Wohnungen ist laut §60c der hydraulische Abgleich des Heizungssystems verpflichtend (bei Installation einer Anlage).

Die Nutzung eines Smart-Meter-Gateway und teilweise übergreifende regulatorische Anforderungen ermöglichen es nun, eine individuelle digitalen Servicestrategie (Metering 2.0) zu entwickeln, die den Digitalen Heizungskeller, Metering und Submetering umfassen. Durch die Synergieeffekte werden Kosten reduziert und Abläufe automatisiert, was in Investitionssicherheit, zukunftssichere Messinfrastruktur und nachhaltige Qualitätssicherung resultiert. Dies ermöglicht zudem eine Verknüpfung der Erfassung der Heizenergie- und Wasserverbräuche mit der Messung des Stromverbrauchs in den Liegenschaften.
Wohnungsunternehmen können mit unterschiedlichen Antworten auf die neuen Anforderungen reagieren. DSC berät Wohnungsunternehmen und Immobilienverwalter umfassend und herstellerneutral – sowohl bei der Suche der richtigen Partner, bei der Optimierung des Einkaufs als auch bei der Entwicklung neuer Geschäftsmodelle, sollte ein Insourcing der Prozesse ins Unternehmen beabsichtigt sein.