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E-Mobility

DSC bietet eine vollumfängliche Beratung rund um das Thema Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge. Ziel ist es, die Immobilienwirtschaft dabei zu unterstützen fundierte und vorausschauende Entscheidungen zum Thema Ladeinfrastruktur in ihrem Bestand treffen zu können.

Zum einen werden Projekte unterstützt, die den Aufbau von Ladestationen in den Liegenschaften ermöglichen. Neben Machbarkeitsstudien kann parallel eine Bedarfsermittlung erfolgen. Sobald die Entscheidung für den Aufbau von Ladeinfrastruktur in einem Objekt getroffen ist, kann die Umsetzung über eine Ausschreibung bis hin zur Inbetriebnahme begleitet werden.

DSC berät zudem zu zukünftigen technischen Entwicklungen, sowie einzuhaltenden Terminen und Vorgaben, die aus regulatorischen Vorschriften wie dem WEMoG (Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetz) oder den GEIG (Gebäude-Elektromobilitäts-Infrastruktur-Gesetz) resultieren. So können nicht nur Bußgeldzahlungen vermieden werden, sondern auch das optimale Verhältnis zwischen Investition in Ladeinfrastruktur und Nutzen bzw.  Wertsteigerung für die Objekte ermittelt werden.

Die Beratungsleistung E-Mobility umfasst alle relevanten Bereiche. Die Leistungen können einzeln oder im Rahmen eines Gesamtprojektes für einen Standort oder ganze Liegenschaften beauftragt werden. DSC unterstützt so während jeder Phase mit praxisorientiertem Expertenwissen.

Neues Förderprogramm für den Aufbau von Ladeinfrastruktur
in und an Mehrparteienhäusern

Ab sofort unterstützt das Bundesministerium für Verkehr (BMV) unterstützt den Aufbau von Ladeinfrastruktur in und an Mehrparteienhäusern mit einem neuen Förderprogramm in Höhe von 500 Millionen Euro. Anträge können zwischen dem 15. April 2026 und 10. November 2026 gestellt werden.

Das Förderprogramm schließt die Anschaffung und Errichtung von privater Ladeinfrastruktur in Verbindung mit der notwendigen technischen Ausrüstung ein. Zudem den Netzanschluss oder notwendige Baumaßnahmen.

Das Förderprogramm ist unterteilt in drei zeitgleich laufende Förderaufrufe für unterschiedliche Antragsberechtigte:

  1. Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG),
  2. kleine und mittlere Unternehmen (KMU) und Privateigentümer von Wohneigentum zur Vermietung und
  3. Wohnungsbaugesellschaften und Immobilienunternehmen mit einem größeren Wohnungsbestand.

Der Förderbetrag je zu elektrifizierendem Stellplatz beträgt:

  • maximal 1.300 Euro ohne installierte Wallbox,
  • maximal 1.500 Euro mit Wallbox oder
  • maximal 2.000 Euro mit einem Ladepunkt, der bidirektionales Laden unterstützt.

Sprechen Sie uns an. Wir unterstützen Sie bei der Antragstellung und der späteren Umsetzung Ihres Ladeinfrastruktur-Vorhabens.

AKTUELLE THEMEN IM BEREICH E-MOBILITY

  • WEMoG (Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetz):  Anspruch der Mieter auf Zustimmung zum Aufbau von Ladeinfrastruktur in Wohn- und Gewerbeimmobilien
  • Verschärfung GEIG (Gebäude-Elektromobilitäts-Infrastruktur-Gesetz) zum 01.01.2025: Verpflichtung für Immobilienwirtschaft zur Vorbereitung von E-Mobilität und Bereitstellung von Ladeinfrastruktur bei Neubau und Renovierung von Wohn- und Gewerbegebäuden.
  • Wertsteigerung der Immobilie durch Bau einer Ladeinfrastruktur mit ausgewogenem Kosten-Nutzen-Verhältnis

Ihr Ansprechpartner für E-Mobility

E-Mobility

Markus Häp
m.haep@schickel.de

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