Es wird höchste Zeit!

Am 31.12.2020 müssen Rauchwarnmelder in Berlin und Brandenburg definitiv installiert sein. Zu diesem Zeitpunkt enden die Übergangsfristen für Bestandsbauten in den beiden Bundesländern. Mit der Durchführung von Ausschreibungen für über 200.000 Rauchwarnmelder konnte DSC zahlreiche Immobilienunternehmen bei ihrer Entscheidung für eine zukunftsorientierte Ausstattung unterstützten. Viel Zeit für die gesetzlich vorgegebene Ausstattung mit Rauchwarnmelder bleibt nicht mehr!

Die Übergangsfrist endet nun

Bereits seit dem 01.01.2017 sind in Berlin Rauchwarnmelder für Neu- und Umbauten vorgeschrieben und zwar für alle Schlaf- und Kinderzimmer, sowie für Flure und Rettungswege. Für Bestandsbauten gilt eine Übergangsfrist bis zum 31.12.2020. Für den Einbau ist jeweils der Eigentümer, beziehungsweise der Vermieter verantwortlich, für die Wartung der Mieter aber selbst. Eine Besonderheit, die bei abzuschließenden Verträgen zu berücksichtigen ist, ist doch nicht jeder Eigentümer oder Vermieter Willens diese Aufgabe dem Mieter zu überlassen. Nachvollziehbar, denn der Vermieter ist immer in der Pflicht, die von ihm oder über Dritte (externe Dienstleister) installierten Melder betriebsbereit zu halten, das heißt die regelmäßige Wartung zu gewährleisten.

Für Brandenburg gilt die Rauchmelderpflicht seit dem 01.07.2016 für Neu- und Umbauten. Für die Bestandsbauten gibt es auch hier eine Übergangsfrist zur Nachrüstung bis zum 31.12.2020. Rauchmelder sollen in allen Aufenthaltsräumen, Schlafzimmern, sowie in Fluren, die als Fluchtwege dienen, angebracht werden. Für die Installation und Wartung ist hier eindeutig der Eigentümer zuständig.

Mit klaren Kriterien, die bei einer Ausschreibung zu berücksichtigen sind, konnte DSC hier Wohnungsunternehmen gezielt unterstützen. So wurden bereits im Vorfeld eine Klärung der Anforderungen über die gewünschte Systemtechnologie und eine mögliche Integration in die Digitalisierungsstrategie vorgenommen. Eine darauf abgestellte Erstellung der Ausschreibungsunterlagen und die Aufnahme der Kriterien zur Vertragsgestaltung mit besonderen Servicevereinbarungen erbrachten unter der Verhandlungsführung von Peter Gerhardt attraktive Verträge für die Unternehmen.

Klarer Favorit bei der Vergabe und Installation ist die neuste Generation an Rauchwarnmelder (Typ C), der eine komplette Ferninspektion erlaubt, zusätzlich Raucheintrittsöffnungen überprüft und Umgebungsabstände abfragt.

Die Statusabfrage erfolgt mindestens alle 12 Monate mit einer jährliche Fernauslesung.

Auch hier wieder ein weiterer Schritt in ein Digitales Quartiersmanagement.

Weitere Informationen erhalten Sie unter info@schickel.de Stichwort „Rauchwarnmelder“