Digitaler Heizungskeller

Ein wichtiger Baustein der Energiewende – Wohnungsunternehmen müssen die Umsetzungspflicht im Jahr 2027 beachten

Der Gesetzgeber hat mit dem im Jahr 2024 in Kraft getretenen Gebäudeenergiegesetz GEG (zukünftig: Gebäudemodernisierungsgesetz GMG) den Einbau neuer Heizungen sowie die Optimierung bestehender Anlagen geregelt. So wird im § 60b GEG die effiziente Betriebsführung bestehender Anlagen durch regelmäßige Betriebsprüfungen und Optimierung von Heizungsanlagen gefordert. Einbezogen in die Optimierung sind sowohl fossile Zentralheizungsanlagen als auch fernwärmebetriebene Anlagen. Auch die derzeitige Diskussion zur Anpassung des Gesetzes ändert nichts an diesen Vorgaben.

In Gebäuden mit mindestens sechs Wohnungen oder sonstigen selbständigen Nutzungseinheiten, die über eine Heizungsanlage mit Wasser als Wärmeträger versorgt werden, müssen die Anlagen ab dem 1.10.2024 wie folgt auf Optimierung geprüft werden:

  • Eine Heizung, die nach dem 30.9.2009 eingebaut oder aufgestellt wurde und keine Wärmepumpe ist, ist innerhalb eines Jahres nach Ablauf von 15 Jahren nach Einbau oder Aufstellung einer Heizungsprüfung und Heizungsoptimierung zu unterziehen.
  • Eine Heizung, die vor dem 1.10.2009 eingebaut oder aufgestellt wurde, ist bis zum Ablauf des 30.9.2027 einer Heizungsprüfung und Heizungsoptimierung zu unterziehen.

Der Fokus liegt auf Analyse der einstellbaren technischen Parameter und Prüfung, ob die Anlage zur Wärmeerzeugung energieeffizient betrieben wird und welche Optimierungen in Hinsicht auf Absenkungen möglich sind. Das Prüfungsergebnis und etwaiger Optimierungsbedarf sind von einer fachkundigen Person (u. a. Schornsteinfeger, Installateur, Heizungsbauer) schriftlich festzuhalten. Anschließend sind auch diese zu dokumentieren. Erforderliche Optimierungsmaßnahmen müssen dann innerhalb eines Jahres ausgeführt sein (§ 60b Abs. 5 S. 2 GEG). Mieter haben ein Recht auf Einsicht über die Situation vor Ort.

Entbindung der Prüfpflicht bei digitalem Anlagenmonitoring

Wohnungsunternehmen sind von der Prüfpflicht entbunden, wenn sie digitale Überwachungstechnik einsetzen, die von der Ferne die Anlagen analysiert und Empfehlungen zum optimierten Betrieb der Anlage generiert. Konkret regelt § 60b Absatz 7, dass für einen Entfall der verpflichtenden Prüfung die Heizungsanlage mit standardisierter Gebäudeautomation nach § 71a GEG ausgestattet sein muss.

Für Bestandsgebäude beschränken sich die Anforderungen des § 71a GEG überwiegend auf das Monitoring und die Absetzung von KI-Empfehlungen. Ein digitales Monitoring im Heizungskeller kann so als Erfüllungsoption dienen, indem es kontinuierlich Daten zur Energieeffizienz liefert, Störungen frühzeitig erkennt und Optimierungspotenziale (wie Heizkurvenanpassung) aufdeckt. Die Umsetzung der Optimierungsmaßnahmen kann durch zwei verschiedene Möglichkeiten erfolgen:

1. Manuell

Das zuständige Wartungsunternehmen wird über die Ergebnisse der Überwachung informiert oder wird direkt an die KI angebunden, damit vor einer Wartung die erforderlichen Parameter aufgenommen und vor Ort eingestellt werden.

2. KI-automatisiert

Die Ergebnisse der Überwachung fließen direkt in die Steuerung der Heizanlage ein. Aus der Ferne wird über eine geeignete Schnittstelle (z. B. Modbus, eBUS) direkt an die KI angebunden und die Einstellung der Steuerung optimiert.

Auswahl des richtigen Partners

Angesichts des zunehmenden Fachkräftemangels ist die digitale Überwachung ein wertvolles Instrument, um Vor-Ort-Einsätze zu minimieren und Wartungsarbeiten effizient zu koordinieren. Doch welches Unternehmen hat das passende Angebot für die Wohnungswirtschaft? Der Markt der Anbieter ist in den letzten Jahren rasant gestiegen. Über 20 Anbieter tummeln sich mit unterschiedlichen Systemen und Ansätzen im Markt und buhlen um die Gunst der Wohnungsunternehmen.

Für die erfolgreiche Umsetzung des digitalen Heizungskellers für den Wohnungsbestand empfiehlt es sich, erfahrene Partner einzubinden, die die technischen Anforderungen beherrschen sowie regulatorische Rahmenbedingungen und Anbieterstruktur kennen. Für die erfolgreiche Projektierung ist es ausschlaggebend, die spezifischen Anforderungen der Wohnungsunternehmen aufzunehmen. Eine sorgfältige Analyse des eigenen Bestands und der anstehenden Modernisierungsstrategie ist für den Auswahlprozess eines geeigneten Anbieters unerlässlich. Wie soll die Optimierung erfolgen? Liegt die Anwendung eher auf Monitoring oder sollen die Anlagen aus der Ferne (automatisiert) gesteuert werden?

DSC stellt für Wohnungsunternehmen in einem zielgerichteten Auswahlprozess sicher, dass Projekte sowohl effizient, preislich attraktiv als auch vertraglich rechtssicher zum Erfolg geführt werden.

Autor:
Peter Gerhardt
p.gerhardt@schickel.de