Teure Fehler vermeiden!

Die Elektromobilität erfreut sich stark steigender Zuwachszahlen. Die Neuzulassungen reiner Elektrofahrzeuge (BEV) lagen mit 23.158 Fahrzeugen im Oktober 2020 bei einem Plus von sage und schreibe 365,1% zum Vergleichsmonat im Vorjahr. Nicht zuletzt dank umfangreicher Anreizprogramme wächst die Beliebtheit von E-Autos beim Verbraucher. Es kommen mehr und mehr interessante, massentaugliche Modelle neu auf den Markt und der Staat sorgt zusammen mit den Herstellern und der bis zum Jahr 2025 verlängerten E-Auto Prämie von bis zu 6.000 EUR für attraktive Anschaffungspreise. Steuervorteile wie die Befreiung von der Kfz-Steuer sowie die günstigere Dienstwagenbesteuerung im Vergleich zu einem Verbrenner sorgen für zusätzliche Attraktivität des E-Autos.

Nach der mittlerweile bereits 6. Förderrunde des Staates für öffentliche Ladeinfrastruktur wurde mit dem am 24.11.2020 gestarteten KfW-Programm 440 erstmalig der Aufbau privater Lademöglichkeiten in Form von Wallboxen mit einem Volumen von 200 Millionen Euro gefördert. Der Andrang am ersten Tag war sogar so hoch, dass die KfW-Server zeitweilig nicht erreichbar waren. Bei dieser Betrachtung sind Landesprogramme oder sonstige Förderungen bzw. Zuschüsse noch nicht einmal berücksichtigt. Weitere Förderprogramme des Staates zeichnen sich bereits am Horizont ab und werden in den nächsten Monaten den Ausbau der Ladeinfrastruktur weiter befeuern.

Die Autohersteller müssen sich somit zwangsläufig dem Thema Elektromobilität öffnen. Einerseits gibt es wie zum Beispiel in China – dem weltweit größten Automarkt – verbindliche Quoten von bis zu 18% E-Auto Anteil im Jahr 2023. Andererseits versuchen die Hersteller mit den E-Fahrzeugen ihre CO2-Bilanz im Rahmen der EU-Vorgaben zu halten, um massive Strafzahlungen für Verbrenner zu vermeiden. Somit liegt von allen Seiten „Wachstumsdruck“ auf dem Thema Elektromobilität.

Die Immobilienwirtschaft sieht sich einerseits mit steigenden Anfragen nach Ladeinfrastruktur in den Objekten konfrontiert. Andererseits wird zusätzlich von staatlicher Seite mit WEMoG (Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetz) sowie GEIG (Gebäude-Elektromobilitäts-Infrastruktur-Gesetz) massiver Handlungsdruck aufgebaut.

Aber aufgepasst! Hier gilt es jetzt unbedingt, Fehler bei Genehmigung und/oder Aufbau von Ladeinfrastruktur bereits im Vorfeld zu vermeiden! Fehlentscheidungen können im Nachgang sehr teuer werden und nachträgliche beziehungsweise zusätzliche Investitionen nach sich ziehen, die bei sorgfältiger Planung hätten minimiert oder gar vermieden werden können.

Hier setzt DSC an und unterstützt die Immobilienwirtschaft mit umfangreichen Beratungsangeboten. Angefangen bei einer Grundberatung zum Thema Elektromobilität über Bedarfsanalyse, Planung und Umsetzungsbegleitung bis hin zur Erfolgskontrolle bieten wir Ihnen umfassende Unterstützung, um teure Fehlinvestitionen bereits im Vorfeld zu vermeiden.

Sprechen Sie uns an – wir beraten Sie gerne!

Autor: Markus Häp, assoziierter Partner
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