Neues Förderprogramm für den Aufbau von Ladeinfrastruktur
in und an Mehrparteienhäusern
Ab sofort unterstützt das Bundesministerium für Verkehr (BMV) unterstützt den Aufbau von Ladeinfrastruktur in und an Mehrparteienhäusern mit einem neuen Förderprogramm in Höhe von 500 Millionen Euro. Anträge können zwischen dem 15. April 2026 und 10. November 2026 gestellt werden.
Das Förderprogramm schließt die Anschaffung und Errichtung von privater Ladeinfrastruktur in Verbindung mit der notwendigen technischen Ausrüstung ein. Zudem den Netzanschluss oder notwendige Baumaßnahmen.
Das Förderprogramm ist unterteilt in drei zeitgleich laufende Förderaufrufe für unterschiedliche Antragsberechtigte:
- Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG),
- kleine und mittlere Unternehmen (KMU) und Privateigentümer von Wohneigentum zur Vermietung und
- Wohnungsbaugesellschaften und Immobilienunternehmen mit einem größeren Wohnungsbestand.
Der Förderbetrag je zu elektrifizierendem Stellplatz beträgt:
- maximal 1.300 Euro ohne installierte Wallbox,
- maximal 1.500 Euro mit Wallbox oder
- maximal 2.000 Euro mit einem Ladepunkt, der bidirektionales Laden unterstützt.
Sprechen Sie uns an. Wir unterstützen Sie bei der Antragstellung und der späteren Umsetzung Ihres Ladeinfrastruktur-Vorhabens.
AKTUELLE THEMEN IM BEREICH E-MOBILITY
- WEMoG (Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetz): Anspruch der Mieter auf Zustimmung zum Aufbau von Ladeinfrastruktur in Wohn- und Gewerbeimmobilien
- Verschärfung GEIG (Gebäude-Elektromobilitäts-Infrastruktur-Gesetz) zum 01.01.2025: Verpflichtung für Immobilienwirtschaft zur Vorbereitung von E-Mobilität und Bereitstellung von Ladeinfrastruktur bei Neubau und Renovierung von Wohn- und Gewerbegebäuden.
- Wertsteigerung der Immobilie durch Bau einer Ladeinfrastruktur mit ausgewogenem Kosten-Nutzen-Verhältnis
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