NEUREGELUNG DES VERGABERECHTS

Zum 18. April 2016 tritt das modernisierte Vergaberecht in Kraft. Relevant ist es einerseits für öffentliche Auftraggeber oder Konzessionsgeber, denn für sie ist das Vergaberecht verpflichtend.

Andererseits ist es aber auch für juristische Personen des Privatrechts bindend, die im Allgemeininteresse liegende Aufgaben nichtgewerblicher Art erfüllen und von einem öffentlichen Auftraggeber beherrscht werden. Dies ist etwa bei kommunalen Wohnungsbauunternehmen häufig der Fall.


Die Neuerungen

Die Modernisierung betrifft inhaltliche sowie strukturelle Änderungen:

    • Einführung der eVergabe, also der weitgehend elektronischen Abwicklung von Vergabeverfahren
    • Regelungen zur Vergabe von Konzessionen nach dem Vergaberecht
    • Beendigung des Vorrangs des sog. offene Verfahren vor einer voraussetzungslosen Anwendung des sog. nicht offenen Verfahrens (Einschränkung des Bieterkreises)
    • Neufestlegung der Höhe der Schwellenwerte für europaweite Ausschreibungen (EUR 208.000 für Dienstleistungsaufträge – EUR Mio. 5,186 für Konzessionen)
    • Kodifizierung von Grundsätzen zur sogenannten Inhouse-Vergabe und zur Änderung von Verträgen während ihrer Laufzeit
    • Vereinfachte Struktur

Grundsätzliches zum Vergaberecht

Das Vergaberecht umfasst alle Regelungen, die ein öffentlicher Auftraggeber bei der Beschaffung von Dienst- und Bauleistungen oder Waren zu beachten hat. Außerdem enthält es Verfahrensregeln, nach denen Unternehmen im Rahmen eines Vergabeverfahrens Rechtsschutz vor den Vergabenachprüfungsinstanzen suchen können. Das Vergaberecht beruht auf den Vorgaben aus den EU-Vergaberichtlinien und ist im Wesentlichen im vierten Teil des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (neue Fassung) und der Vergabeverordnung (neue Fassung) geregelt.


Zusammenarbeit bei Ausschreibungen

Die Autoren dieses Beitrags sind Partner der Kanzlei Greenberg Traurig aus Berlin, die DSC Consulting zukünftig bei allen Ausschreibungen rechtlich betreuen und die Einhaltung der notwendigen Vergaberichtlinien überwachen werden.

Die Partner im Profil:

Dr. Christoph Enaux leitet die Branchengruppe Telekommunikation sowie die Praxisgruppe Wettbewerbs- und Kartellrecht bei Greenberg Traurig.

Er berät Mandanten aus den Branchen Telekommunikation, Rundfunk und Medien zu allen Fragen der Regulierung, des Kartellrechts und des allgemeinen Wirtschaftsrechts. Zudem berät er immobilienrechtliche Mandanten beim Einsatz digitaler Technologien in der Immobilienbewirtschaftung. Dabei beschäftigt er sich intensiv mit rechtlichen Fragestellungen beim Anschluss von Immobilien an moderne Breitbandnetze sowie den Anwendungsfeldern wie Multimedia, Smart Energy oder Ambient Assisted Living.

Vor seiner Tätigkeit bei Greenberg Traurig war Dr. Christoph Enaux Partner bei Olswang, Berlin und davor fünf Jahre im Bereich Technologie, Medien und Telekommunikation bei Linklaters tätig.

Dr. Dieter Neumann leitet die Branchengruppe Infrastruktur bei Greenberg Traurig.

Ein besonderer Schwerpunkt seiner Tätigkeit liegt auf der Beratung von Projektentwicklungen, Public Private Partnerships und Privatisierungen. Dazu zählen insbesondere Infrastrukturprojekte in den Bereichen Verkehr und Transport, Gesundheitswesen, Telekommunikation sowie Versorgungs- und Netzinfrastruktur. Zusätzlich berät Dr. Dieter Neumann zu regulatorischen Fragestellungen vor allem im Rahmen der Bereitstellung von Zahlungsdienstleistungen und elektronischen Zahlungsmethoden. Er ist zudem spezialisiert auf die Beratung im Vergaberecht, u.a. zu vergaberechtlichen Fragestellungen bei Kabelausschreibungen.

Vor seinem Eintritt bei Greenberg Traurig war Dr. Dieter Neumann neun Jahre als Partner bei Olswang, Berlin tätig und davor über zehn Jahre Partner im Bereich des Öffentlichen Wirtschaftsrechts bei Freshfields.

Lesen Sie hierzu auch den Artikel Erste DSC Partner-Konferenz mit Weichenstellung . Während der Konferenz wurde dort unter anderem das neue Vergaberecht vorgestellt.


Über Greenberg Traurig

Greenberg_Traurig

Greenberg Traurig ist eine führende internationale Wirtschaftskanzlei an weltweit 38 Standor-ten. In Deutschland beraten über 50 Anwälte schwerpunktmäßig Transaktionen in den Branchen Immobilien, Technologie & Telekommunikation, Medien & Entertainment sowie Infrastruktur.

Die Kanzlei verfolgt einen integrierten Beratungsansatz, der juristische Kompetenz mit umfas-senden Branchenkenntnissen verbindet. Im Rahmen des „Best Lawyers Rankings“ in Kooperati-on mit dem Handelsblatt wurde das Team 2015 zuletzt mit dem Qualitätssiegel „Deutschlands beste Anwälte“ ausgezeichnet.

Greenberg Traurig wurde 1967 in den USA gegründet. Weltweit beraten 1900 Anwälte in den USA, Europa, Asien und Lateinamerika innovative Unternehmen.

Weitere Informationen finden Sie auf www.gtlaw.de.

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