DSC UNTERSTÜTZT BEIM BREITBANDAUSBAU

Bis 2018 sollen alle Haushalte flächendeckend mit 50 Mbit/s auf das Internet zugreifen können – so das Ziel der Bundesregierung. Von den freigegebenen Mitteln zum Breitbandausbau profitieren gerade weniger dicht besiedelte Landkreise und Kommunen. Wir bieten Ihnen die dafür notwendige Unterstützung!
Mit einem professionellen Expertenteam aus den Bereichen Technik, Finanzplanung und Projektmanagement unterstützt DSC Consulting Sie bei der Aufbereitung der notwendigen Daten, um den tatsächlichen Bedarf an breitbandigem Internet festzustellen und Förderanträge den Anforderungen entsprechend aufzubereiten. Für die Landkreise und Kommunen wird auch die Beratungsleistung umfangreich gefördert.

Einsatz der Förderbeiträge

Mit den nunmehr bereitgestellten Förderbeiträgen können die Kommunen in zweierlei Richtung agieren:

Wirtschaftlichkeitslückenmodell:
Die Kommunen können die Wirtschaftlichkeitslücke schließen, die sich bei den TK-Unternehmen bei der Errichtung eines Breitbandnetzes in unterversorgten Gebieten ergibt.

Betreibermodell:
Die Kommunen können passive Infrastrukturen wie z. B. Glasfaserstrecken errichten, die sich dann an Netzbetreiber verpachten lassen.

Beratung durch DSC

DSC Consulting unterstützt interessierte Kommunen sowohl für das Modell der Wirtschaftlichkeitslücke als auch für das Betreibermodell bereits ab der sehr frühen Vorplanungsphase. Die Beratung von DSC kann sich dabei von ersten Planungstätigkeiten, der Erarbeitung nach dem Scoring-Modell über die Auswahlverfahren potenzieller technischer Dienstleister bis hin zur späteren Auswahl möglicher Betreiber des Netzes erstrecken. DSC verfügt über die prozessuale Projekterfahrung in fachlicher, wirtschaftlicher sowie technischer Hinsicht.

Das Förderprogramm

Für das Gesamtvolumen des Förderprogramms stellt der Bund mehr als 2 Milliarden Euro zur Verfügung. Die Länder ihrerseits tragen noch einmal über 600 Millionen Euro bei. Netzausbau-Projekte werden anhand transparenter Kriterien in einem Scoring bewertet. Dieses Punktesystem bildet die Grundlage für eine Förderentscheidung.

Fördersätze

Der Fördersatz des Bundes beträgt im Regelfall 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Der Höchstbetrag an Bundesförderung pro Projekt liegt bei 15 Millionen Euro. Eine Kombination mit anderen Förderprogrammen, z. B. der Bundesländer, ist möglich und erwünscht. Dadurch können weitere 40 Prozent an Förderung hinzukommen. Der Eigenanteil der Kommune liegt bei 10 Prozent.

Planungs- und Beratungskosten

Unabhängig davon können Planungs- und Beratungskosten vereinfacht bis zu einem Betrag von maximal 50.000 Euro gefördert werden. Damit wird ein zusätzlicher Anreiz geschaffen, schnell mit den Vorbereitungen für Ausbauprojekte zu beginnen.

Schnelles Internet als Standortfaktor

Schnelles Internet gilt mehr denn je als wesentlicher Standortfaktor im Wettbewerb von Kommunen und Gemeinden. Dies gilt sowohl für die Ansiedlung von Unternehmen als auch in Bezug auf die Attraktivität als Wohn-, Arbeits- und Lebensumfeld.

Ziele der Breitbandversorgung

Bereits 2009 hatte die Bundesregierung den Lückenschluss in der Breitbandversorgung sowie eine flächendeckende Verfügbarkeit von breitbandigen Internetanschlüssen mit mindestens 50 MBit/Sekunde als Ziele herausgegeben. Als Übertragungsmedien stehen insbesondere Kabelnetze, VDSL und – als derzeit schnellstes Medium – Glasfasernetze und Funktechnologien wie LTE im Fokus. Strategisch sollen diese Ziele durch eine „4-Säulen-Strategie“ erreicht werden. Hierbei stehen Synergieeffekte beim Infrastrukturausbau, eine unterstützende Frequenzpolitik, eine innovationsorientierte Regulierung sowie finanzielle Fördermaßnahmen im Vordergrund.

Deutschland im Vergleich

Das langfristige Ziel ist es, jeden Haushalt über den Glasfaseranschluss an das Internet anzuschließen. Dies ist aus heutiger Sicht das breitbandigste aller Medien. Trotz aller Fortschritte liegt Deutschland im Vergleich von 26 Ländern sowohl im Festnetz als auch bei mobilen Internetzugängen noch erheblich zurück. Gemessen an Datenübertragungsraten im Festnetz im 3. Quartal 2014 wurden in Deutschland im Durchschnitt 8,7 MBit/s erreicht. Damit lag Deutschland auf Platz 20 (von 26) gegenüber einem Spitzenwert von 39.2 MBit/s.

Die Kommunen als Protagonisten

Die Organisation des Breitbandprojektes obliegt dem Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur und dem von ihm eingerichteten Breitbandbüro. Die Protagonisten bei der Umsetzung des bundesweiten Breitbandprojektes sind die Kommunen und die jeweiligen Landkreise.

Gerade Kommunen im ländlichen Raum sehen sich einer Reihe von Herausforderungen gegenüber. So sind die Distanzen zwischen einzelnen Gemeinden oftmals groß, was zu erheblichen Tiefbaukosten bei der Errichtung einer Netzinfrastruktur führt. Die gegenüber städtischen Agglomerationsräumen geringere Dichte an Endkunden führt darüber hinaus dazu, dass für die späteren Betreiber der Infrastruktur weniger zahlende Kunden den Netzbetrieb weniger attraktiv erscheinen lassen.

Entwicklungschancen durch Breitbandinfrastruktur

Gerade in ländlichen Siedlungsgebieten ist der Anschluss an Breitbandinfrastruktur von großer Bedeutung. Die Versorgung mit zeitgemäßer und zukunftsfester Kommunikation gilt als Grundvoraussetzung für persönliche, gesellschaftliche und unternehmerische Entwicklungschancen. Breitband-Internet erhöht die Attraktivität von Standorten abseits großer Städte, fördert das regionale Image und trägt zur Lebensqualität bei. Es ermöglichst erst die Teilhabe an Information, Kommunikation, Konsum, Lernen und Unterhaltung. Eine breitbandige Infrastruktur kann also einen Beitrag zur Aufwertung einer Kommune als Wirtschafts- und Wohnstandort leisten.

Breitbandprojekte

Die Planung von Breitbandprojekten vollzieht sich in sieben Schritten und beginnt mit der Definition und Erhebung der grundlegenden Prozesse und Bedarfe. Dem schließt sich eine Markterkundung sowie ein Interessenbekundungsverfahren an, um den finanziellen Rahmen zu ermitteln. Des Weiteren sollen eine Stärken-Schwächen-Analyse sowie eine Machbarkeitsstudie die technischen, zeitlichen und finanziellen Rahmenbedingungen untersuchen. Am Schluss stehen das Finanzierungskonzept sowie ein Trägermodell.

Der Weg in die digitale Gesellschaft

Die Richtlinie zur „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ sieht Deutschland auf dem Weg in die digitale Gesellschaft. Sie regelt den schrittweisen Netzausbau, um eine flächendeckende Verfügbarkeit zu gewährleisten, insbesondere im Hinblick auf die Förderung und Finanzierung von Infrastrukturvorhaben.

Bitte melden Sie sich bei Interesse unter info@schickel.de Stichwort „Breitbandausbau“

Aktuelle Ausgabe #1/2024

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